Stammbaum Stein und Bubritzki

Source: Acta Zum Gerstunger MühlenVerKauff

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Type Value
Title Acta Zum Gerstunger MühlenVerKauff
Date 1741
Reference Number Eisenacher Archiv, Ämter & Städte, 1509

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Document/Deed: Johann Nicolaus Stein

Text

Eisenacher Archiv, Ämter und Städte Nr. 1509

[Seite 1]
[Titel]

[Seite 2]
No: 651.
Acta.
Den Gerstunger Mühlen Verkauff
betrl.
1741.
1509
Gerstungen

[Seite 3]
p: d. 17. Octobr: 1741
Hochwohl- Wohl und HochEdelgebohrne,
Veste und Hochgelahrte Herren,
Gnädige und Hochgeehrtehe Herren.
Mier ist in einem Rescript vom 9ten dießes,
welche gestern Abend erhalten, gnädig anbefohlen,
mich aller, seit 1667 von dem hießigen Fürsten=
thum und landen, insonderheit in dem mir
anvertrauten ambte Veralienierte Lehn=
und allodial Güther, es bestehe worinnen es
wolle, genau erkundiget, solche pflichtmäßig
anzeigen, nicht Verschweigen und bey Ver=
meidung nachdrücklicher Straaffe gehorsambst
berichten solte, hierauf berichte Pflichten
nach, daß in hiesigem Ambte von dergleichen
Veralienierten Lehn- oder allodial=Güther
nichts außfündig zu machen, alß was die
herrschaftl. gewesene hiesige Werr= Mühle
und herrn Forstbedienten Heüchters 2 Acker
Garten betrl: welche beyde Stükke aber bei
recht reclamiret werden; im Ambte Hauß
breitenbach aber ist kein Casus Vorhanden,

[Seite 4]
alß daß das boinkische (?) Guth vorhero Tannish (?)
Burg Guth genannte, den herrn diesem
oder vielmehr seiner Frauen einer gebohrh:
von dem Brink, gegen eine gewiße
Summa Geldt abgehandelt, und von den
heyseeligen (?) Herrn an dero Frau Gemahlin
königl. Hoheiten, verschenket worden.
Welches hiermit untterthänig berichten
sollen Gerstungen d. 14ten october 1741.
Ewe. Hochwohl - Wohl- and HochEdelgeb:
Excellez und Herrr
unterthänig gehorsambster
diener
Joh. Georg Fischer

[Seite 5]
Denen Hochwohl, Wohl= und HochEdelgebohrnen
Vest= und hochgelahrten zur hochfürstlichen ??
des Regierung hochver?? Herrn, Herren
Präsident, Cantzlar, Vice=Cantzlar und Räthen,
Meinen gnädigen und hochgeachtesten Herren
in
Eisenach

[Seite 6]
ps. d. 15. Dec. 1723
Amts Mühle zu Gerstungen.
50 fl. Ber. an Geldt.
114 fl bgl. Ber: 40 Malter Korn Fulder Gemäß
a 2rl 12 gl.
10. Maße Schweine.
2 Schock Lein Kuchen.
Ein Stück Garten der Werther genant
Von ohngefähr 5 1/2 Acker.
Der Mühl zwang zu Neustädt
In Flecken und allen Dorffschafften des Amtes
Gerstungen und Hauß Breitenbach darff
Diese Mühle ungehindert früchte mahlen.
Solche nun ist Verkaufft vor 1400 fl.

[Seite 7]
[Randnotiz] An die Fürstl. Regierung alhier zu
Eisenach. [/Randnotiz]
Von Gottes Gnaden Ernst August Hertzog
zu Sachsen, Jülich, Clewe und Burg, auch Engern
und Westphalen.
Beste, hochgelahrte Räthe, Liebe Getreune!
wir sind glaubwürdig berichtet worden,
es habe vor einigen Jahren das Fürstl. Hauß
S. Eisenach die herrschafftl. Mühle zu Gerstun-
gen, so ein schönes Stück seyn soll, verkaufet.
Wie nun solches ohne unsern oder Vnsers
Fürstl. Haußes Vorwißen und Einwilli-
gung geschehen, folglich wir solche wieder
an Uns zu ziehen allem Recht nach befugt
sind; Alß begehren wir hiermit gnä-
digst Ihr wollet dem iezigen Besitzer
derselben unvorzüglich auferlegen, be-
sagte Mühle innerhalb 4. wochen zu räu-
men, oder in Verbleibung deßen der
unnachläßlichen Exmission zugewärdigen.
In dem geschiehet unsere Meinung und
wir verbleiben Euch in Gnaden gewogen
Ilmenau den 26te Aug: 1741
Ernst August H. ZS.
P. S. Auch verlangen wir nach unsern
theuren Pflichten, bey Ehr und regen¬
tation zuwißen, wer dierjenigen
sind, die unsern Nahmen Zeithero
gemißbrauchet und solchen mit in
die Lehnbriefe gesetzet haben, auch
wer solche dictiret hat, indem
wir bey Gott versichern können
daß wie niemalen daran gedacht
daher wir einen pflichtmäßigen
Bericht deßhalb erwarten.

[Seite 8]
Smo rescript d. 26 Aug. ad Regem
vermeinen Sen gn. Zu wißen
verlangen befehlen dem be-
sitzer der vormahls ver-
kauften herrschaftl. Mühle
zu Gerstungen aufzulegen
die Mühle binnen 4 wochen zu
reumen, und in verblei-
bung deßen der unnachläs-
sigen exmissio zu gewarthen.

[Seite 9]
an
den Hr Amtshauptlmann
von Grüsan zu Jena
Nachdeme der durchl Fürst
und HHl. Wilhelm Hen-
rich Hzgs Unser p euch
vor gar einiger Zeit die
Gerstunger Mühlen kauffs
acta zugestellet, und aber
sothane acta bey Fürstl.
RentCamer anietzo nöthig
sind. Als begehren an
statt und im Nahmen Höchstgeb
Sr Fürstl. Durchl. Wir hiermit,
ihr wollet serichte (?) acta
mit nechster Post zur Fürstl
RenthCamer anhero ein-
senden.
Datum Eis. den 13 Jun: 1729
F …
[Fußnote] den 15 ten Juny mit der post bestellt
W… [/Fußnote]

[Seite 10]
d 15 t Juliy 1729
Unterhänigst Inserat
Durchlauchtigster Herrtzog!
Gnädigster Fürst und Herr.
Haben Ewr. Hochfürstl. Durchl. diejenigen
acta, so den Gerstungischen Mühlen Verkauff
concerniren, und mir ehemahls von Fürstli-
cher Cammer ausgeliefert worden, auch un-
tern 13 Jun. c. a. zu extradiren mir gnädig
anbefohlen; Nachdem aber die Auslieferung
besagter Gerstungischen Mühlen Acten gar
längstens an Fürstliche Renth=Kammer, und
zwar zu des geweßenen Cammer Directoris
Herrn von Pflugs Zeiten, geschehen, da sie expo-

[Seite 11]
se von mir gefordert worden, wie solches dem
Herrn Cammer Verwalter, oder Herrn Secretario da-
her bekandt seyn muß; So melde anbey un-
terthänigst, daß nichts von actis, so nach Eiße-
nach gehören, mit hieher nach Jena transporti-
ren laßen, indem mir selbige zu nichts nü-
tzen, und so deren welche zu hiesigen Angele-
genheiten benöthiget wäre, mir ohnedem zu-
gesendet werden würden. Ich verharre in er-
sinnlichster Treuesten devotion
Jena d. 20 Jun
1729
Ew. Hochfürstl. Durchl.
unterthänigst treu gehorsahmster
… [Unterschrift]

[Seite 12]
1741.
N. 806.
Acta
Die Verpachtung der Steinschen
Mühle zu Gerstungen betrl.

[Seite 13]
Actum Eisenach,
at. 30 Septtr. 1741.
Bey Fürstl. S. RenthCammer
gab der Müller Johann
Niclas Stein von Gerstungen
zuvernehmen, wie von
Fürstl. S. Regierung ihme
Auflage geschehen sey,
die Herrschaftl. Mühle
daselbst, binnen 4 Wochen
bey vermeydung der Exmis-
sion zu reumen.
Weilen nun sothane Mühle
wohl wurde verpachtet
werden und nicht leer
stehen bleiben würde, so wolle
er bitten, ihme solche
im Pacht zu überlaßen,
offerirte zugleich 130 rt
zum jährl. Pacht-Gelde
in so fernn gnädigste
Herrschaft die Haupt-
reparaturen zu über
nehmen zu denen
kleinen aber etwas
gewißes an holtz
abgeben zu laßen gest
geruhen wolten.
act. int. hepra (?)
Fr. Alr. Lilienheim
verfaser
[Randnotiz] Implorant bittet
um baldige resolution,
damit der Ambtsver-
walther Fischer nach
ablauf deren praefigirten
4 Wochen mit der Execution
nicht verführe. [/Randnotiz]

[Seite 14]
[Randnotiz] Votum ad Regimen. [/Randnotiz]
Fürstl. Regierung beliebe
aus angeschloßener
registratur zu ersehen,
wie bey der auch Fürstl
RenthCammer der Müller
Johann Niclas Stein
zu Gerstungen An-
suchung gethan, ihme
die dasige Herrschaftl.
Mühle zu verpachten,
und wie derselbe
130 rf. zum jährl. Pacht-
Gelde offeriret; Weilen
nun der Serenissimi
gdst. Intention der
Fürstl. Regierung be-
kandt ist; Als hat man
mit selbigen com-
municiren und
deren Sentiment
darüber frdl. aus-
bitten wollen. Eisenach
d. 30 Septbr. 1741.
H. S. R. C. das.
[Randnotiz] St. eod. nebst der abschrif
beyl. bestellt. [/Randnotiz]

[Seite 15]
[Randnotiz]G. d 6. te 8br. 1741.[/Randnotiz]
Fürstl. Regierung hat aus dem Voto vom
30te vorigen Monaths ersehen, was Fürstl. Renth
Cammer wegen Verpachtung der Mühle zu Gerstung
an Nicolaus Steinen in communication
gestellet
Nachdem aber Serenissi-
mus der Fürstl. Regierung die räumung ermelter Mühle,
von deren Verpachtung aber nichts gnädigst
befohlen;
Alß wird Fürstl. Cammer,
was der Verpachtung halber vorzunehmen
sey, als ein Camerale freündl. überlaßen.
Datum Eisenach den 3ten Octobr: 1741.
FS. Regierung daselbst.

[Seite 16]
Krafft dieses wird der Müller
Johann Niclaus Stein Zu
Gerstungen citirt und
erfordert Montags als
d. 9. hujus vor fürstl. S. Renth.
Cammer alhier zu guter Vor-
mittags Zeit zu erscheinen
geschikt einer gewißen
anzeige gewärtig zu seyn,
Wornachp. higl. Eisenach d. 6.
Octobr. 1741
[Randnotiz] den 1. 8.tr durch den
Gerstunger Pachter
bestellt. [/Randnotiz]

[Seite 17]
Actum Eisenach d. 10. Octobr.
1741
Vor fürstl. S. RenthCammer
alhier erschien der Müller
Niclaus Wäsch von Untern-
suhl und brachte an, was
maßen er diejenige herrshft.
Mühle so Nicolaus Stein
zu Gerstungen in besitz gehabt
zu Pachten gesonnen, und
davor alljährl. 400 Fl. oder
266 rt. 16. ggl. Pacht zu geben
gesonnen, falls alle bis-
herige Nuzung dabey bliebe
und das Wehr auf herrschafftl.
Kosten in Bau unterhalten
würde, wobey er jedoch alle
arbeit so mit dem beil ver-
richtet werden könne, ohn ent-
geldt thuen wolte.
Fs. Cammer.
Die Baukosten müste er
völlig übernehmen, jedoch blie¬
ben die baufrohnen dabey
und würde das erforderte
Gehöltz zum bau und besern
umsonst von gnädigster Herrschaft
abgegeben, auch müste er
sich zu einen höhern Pachtquant
erklähren, indem man davor
hielte, daß Smo. unter 300 rt.
jährl. Pacht, nebst übernahme
[Randnotiz] 16. Octobr.
Fl. Hoff und Cammer Rath
Herres.
S. Camer Rath ??. [/Randnotiz]

[Seite 18]
der völligen Baukosten die
Mühle nicht in Pacht vergeben
würden, zumalen der diele
Zoll und Zwang schroten
dabey, und würde man
ratione des letzteren ihme
Pachtern affistiren daß keine
Unterschrife geschehen solten,
nicht minder müste Pachter
caution bestellen, wenn er
nun hier zu im Stande und
vorige conditiones zu accep
tiren gesonnen, so wolle
man Smo. hirunter unter
thänigsten Bericht erstatten
und die darauf erfolgende
gnädigste resolution, ihme
sodann bekandt machen.
Flle.
über 400 Rgl. jährl. Pacht könne
er nicht geben, wolle aber
die Baukosten völlig über
nehmen jedoch daß gnädigste
Herrschafft das darzu nöthige
gehöltz frey abgeben ließe, und
die Unterthanen die Baufrohnen
dabey verrichteten. Caution
könne er mit Grundstüken
bestellen, und besitze selbst eine
eigenthüml Mühle zu untern
suhl, daß also gnädigste Herrschafft ratione

[Seite 19]
des Pachter nicht in gefahr seyn
würde, welches sein unterthänig
stes anerbithen er Smo. un-
terthänigst zu berichten, und
ihme sodann resolution zu
ertheilen, gebethen haben wolte
quibus dimissus von frstl.

[Seite 20]
[Randnotiz]G. d. 11ten Octobr. 1741.[/Randnotiz]
Hochwohl= Wohl und HochEdel gebohrne
auch hochgelahrte Herrn,
Gnädige, HochgeEhrteste Herrn,
Ew. Hochwohl= wohl und HochEdel gebohrne
Excellenzien, werden ihnen Gnädigst erin=
nern, Welcher gestalt Ihro hoch fürstl. Durchl. unser
aller Gnädigster Hertzog und Landes Vatter
Gnädigst zu befehlen geruhet haben, die Von meinen
Vorfahren, und letzterens von mir erkauffte,
und ehr deßen geweßene Herrschafftl. Mühlen
Wiederum denen Herrschafftl. Gütern zu
incorporiren, Da ich mich dann auch denen
Gnädigst ergangenen Fürstl. befehlen, in allem
auf das Submisseste unterworffen. Da
ich aber in erwegung meiner armen Um=
stände weder Hülff noch Rath weiß, in dem
dardurch allen meinen Anfang Verlohren
mithin nicht weiß wie mich ferner als ein
ehrlicher Mann Nehren solle! So habe dann
in erwegung deßen, bey hoch Fürstl. Hochlöbl.
[Randnotiz]17 Octobr,[/Randnotiz]

[Seite 21]
RenthCammer unterthänigst bitten wollen,
die hohe Gnade Vor mich zu haben, und
mir obige benante Mühlen, welche ohne=
dem zum öftern Großen Waßers halber
10. biß 12. und noch mehr Wochen stille
stehet, in einem billigen Pacht Gnädigst
zu über laßen, auch deß Pachtpraetij halber
mir Gnädigst zu befehlen, wie etwa Hoch=
Fürstl. Renth Cammer hohe und Gnädigste
Indention seyn möchte, in dem dieses noch
daß einzige Mittel wordurch ich mich als ein
unterthan ehrlich zu ernehren gedencke. wie
ich mich mein Gnädigster erhörung getröste,
als Verharre in tieffester Submission
Ewr Hochwohl=l wohl und HochEdel=
Gebohrne Excellencien
Gerstungen,
d. 10. t 8br.
1741.
unterthanig gehorsamt
Johann Nicolaus Stein

[Seite 22]
[Randnotiz]An
den Müller Nicolaus Stei=
nen zu Gerstungen. [/Randnotiz]
Nachdeme bey fl. S. Renth
Cammer alhier ein Mühlen
Pachter zu der ehedem dem
Müller Niclaus Steinen
zu Gerstungen zuständigen
Mühlen sich angegeben und
alljährl. 400 Gulden Pacht zu
erlegen anbey alle Repara¬
turen auf seine Kosten
dergestalt zu übernehmen,
sich anerklahret
daß gnädigste Herrschafft
nur das darzu erforderl.
Gehöltz umsonst abgeben
und die Unterthanen
die frohnen darbey verrich¬
ten lasen solle. Als wird
solches obgedl. Niclaus Stei¬
nen zu Gerstungen hierdurch
zu Nachricht vermeldet mit
dem bedeuten sich binnen
dato und 4 Tagen schrifftl. anhero
zu erklähren ob er auf obige
conditiones den Pacht der
Mühle geoftl. zu übernehmen
gesonnen, da mit der deshalb
nöthige Bericht ad Smum unter-
thänigst erstattet, und derselbe
sodann mit endl resolu
tion versehen werden könne.
Wornachp. (?) higl. (?) Eisenach d. 11. 8br
1741.
[Randnotiz] eod. ins Geleit zur be¬
stellung mit Gelegen
heit gegeben [/Randnotiz]

[Seite 23]
[Randnotiz]G. d. 17 ten Octobr. 1741.[/Randnotiz]
Hochwohl= Wohl und HochEdel gebohrne
auch Hochgelahrte Herrn,
Gnädige, hoch geehrteste Herrn,
Daß Eur. Hochwohl= wohl und HochEdelgebohr-
nen Excellenzien, die hohe gnade vor mich haben
wollen mir gnädigst zu eröffnen, wie nehml.
Pachter sich unterthänigst gemeldet, welcher
von der mir zugestandenen Mühlen Jährl: 400.
Rfl. Pacht geben wolte, auch die Reperaturen
außer dem Höltz und Frohnen über nehmen, davor
sage Unterthänigsten danck. Da mir in meiner
Großen Noth und Elend (: da alles das meine,
wie auch meiner Frauen ihr eingebrachtes in
diese Mühle verstecket, und die Pachtung dieser
Mühlen das eintzige Mittel noch ist da mich
als ein Unterthan zu erwehren getraute, ich
auch gar gern, alle das jedige vergehlden wolte,
was mir zu thun möglich, so sehe ich doch nicht
wie solches Vollbringen köndte, an dem sowohl
erstl. wohl 10. bis 12, und mehr Wochen Groß
Waßer, so daß kein Rad herum gehet, anderns
gar offt und vielmahlen bey Kleiner waßer
aus mangel das Mahlens alle Mühlgange
still stehen, in dem Drittens an der Heßaischen

[Seite 24]
Grentze ethl Neue Mühlen angeleget worden, wie
Dann auch vierttens kürtzlichen zu Untersuhle
1/2 Stundte vor hier Zwey neüe Schlag Mühlen
welche großen abbruch hiesiger Mühlen thun
angeleget worden, in dem so gar auch fünfftens
biß hero geschehen, daß ohn geachtet Neüstädt ein
Zwang dorff ist welches in hlesiger Mühlen
Mahlen muß dennoch gar vieles zu Wommen
und Sallmans Haußen gemahlen wird.
Derowegen ich dann nochmahlen bey Hoch=
Fürstl. Hochlöbl. Weimarischen und Eisenachischen
Renth Cammer unterthänigst bitten wollen,
die hohe. Gnade vor mich zu haben, und obiger
auch meiner armen Umstände halber, dero
hohes Vorwort bey unsern Durchl. Fürsten und
Herrn als Gnändigsten Landes Vatter Gnädigst
ein zu legen, damit mir benante Mühlen
gegen erlegung 170 Rthlr. Jährlichen Pacht¬
geldes welches alljährl. auf zwey Quartal
abzulegen Verspreche, wenigt 3 Jahre Pacht
Weise (?) möge von gewiesen werden jedoch
daß weder vor Höltz, Kosten, nach Frohnen
stehen dürffte; was aber getrieb und
Kammen anbelanget, so will solche
gar gerne, vor mich verfertigen und ein-
ziehen. Wie ich mich nun als einen

[Seite 25]
armer Unterthan Gnädigster erhörung
getröste, als werde solche Hohe Gnade jeder¬
zeit, mit unterthänigsten Danck erkennen,
und in tieffester Submission Verharren
Ew. Hochwohl= wohl und HochEdelgebh.
Excellenzien
unterthänig
gehorsambster
Johann Nicolaus Stein
1741.
d 16.ten 8br
Gerstungen

[Seite 26]
Denen Hochwohl=Wohl und HochEdel ge=
bohrnen, Vesten und Hochgelahrten, Zur
hoch fürstl. Sächsl. Renth Cammer
hoch Verordneten Herrn Præsidenten
Directori und Cammer Räthen.
Meinen gnädig und Hochgeehrtesten Herrn.

[Seite 27]
Actum Eisenach d. 17ten Octobr.
1741
Nachdeme bey Fl. S. Renth Cam=
mer der Müller Stein zu Ger=
stungen erschienen und sich
ratiore des Mühlen Pachtes auf
die ihme unterm 11. geschene
schrifftl. Auflage, in einem
Memorial erklähret 170 rt
jährl. Pacht ohne die bau Kosten
zu erlegen, als worzu er sich
nicht verstehen könte; So
wurde ihme vorgestellet, daß
dieses Pacht quantum annach
zu gering, und glaubte man
nicht daß ihme Smo den Pacht
davor laßn würden, in dem
bereits ein Müller 400 Gulden alljährl.
Pacht über gebothen und die
bau kosten anbey übernehmen
wolte, er möchte sich also
zu einen mehrern Pacht erklähren
damit Smo ihme in Ansehung
seiner Umstände, etwa in
dem Pacht der Mühle ließen,
die bau Kosten aber, müste er
mit übernehmen, denn
damit wolle man bey Fl. Cammer
nichts zu thuen haben, jedoch würde
das Holtz und derley umsonst abgege-
ben und müßen die Unterthanen
frohnen. Ille
Ihme seyen die Umstände der

[Seite 28]
Mühlen am besten bekandt
und seyn es ohnemögl alljähr
400 Gulden Pacht zu geben und
die Baukosten zu übernehmen.
den gantzen Sommer wären die
großen Waßer, da dann beyde
Mühl Räder stille stehen blieben
und habe er in vorigen Jahr
alleine 14 Wochen nacheinander
nicht mahlen können, auch
seyen 2. öhl und schlag Mühlen
an die Heßische Grenzen gebauet
welche großen abbruch thäten
wenn auch vorjetzo sich ein Pachter
angebothen und 400 Rfl Pacht
geben wolte, so würde er in dem
ersten Jahren gewiß ein Bettler
und würde die Mühle ruiniret
stehen laßen, das außerste
was ein Pachter geben könte
seyen 200 rt. alljährl. Pacht
worzu er sich auch verstehen
wolte, die baukosten aber müste
Fl. Cammer übernehmen
er verhoffte daß Sen. ihme den
Pacht davor in ansehung seiner
Unglückl. Umstände laßen würde.
Fl. Cammer
Es solte Smo Bericht erstattet
und ihme sodann resolution
ertheilet werden quibus dimissus
[Unterschrift]

[Seite 29]
Das auf Ew. Hochfürstl. Durchl.
gnädigsten Befehl die ehedem
Herrschafftl. Mühle zu Gerstung
von dem jetzigen Besitzer Ni=
claus Steinen hinwiederum
geräumet werden und selbige zu=
rückfallen soll, desen sind
wir von Fl. Regl. [gestrichen]
[gestrichen] benach=
richtiget worden. Nachdeme
sich nun zum Pacht sothaner
Mühle der ehemalige besitzer
Niclaus Stein gemeldet und
alljährl. 200 rfl. Pacht offeriret
mit denen Bau und reparatur
Kosten aber nichts zu thuen haben
will, wogegen der Müller Niclaus
Wäsch zu Untersuhl 400 Gulden
alljährl. Pacht zu erlegen und
die reparatur Kosten zu über¬
nehmen sich anerklähret,
jedoch daß das darzu erforderl.
Gehöltz umsonst aus der Herrsch.
Waldung abgegeben werde.
Als haben Ew: Hochfürstl. Durchl.
wir solches unterthänigst ein
berichten und dero gnädigste
resolution erwarten sollen
ob dem ehemaligen besitzer Niclaus
[Randnotiz]: den 23. 8tr. durch ei¬
nen Husaren bestellt. [/Randnotiz]

[Seite 30]
Steinen [Einschub] in Betracht seiner jetzigen Umstände [/Einschub] die Mühle vor das angebothene
quantum a 200 rfl in Pacht geben
oder mit Nicolaus Wäschen
zu Untersuhl [Einschub] als dem meistbiethenden [/Einschub] contrahiret
werden soll, wornach wie uns
unterthänigst zu achten ??
werden in tiefster Submission
verharrend
Ew hochfürstl. duch.
[Unterschrift]
Eisenach d. 20. 8br.
1741.

[Seite 31]
Denen Hochwohl= Wohl und HochEdel=
gebohrnen, Vesten und Hochgelahrten,
Zur hoch fürstl. Sächs. Renth Cam
mer hoch Verordneten Herrn Præsidenten
Directori und Cammer Räthen.
Meinen gnädig und HochgeEhrtesten Herrn.

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EA Ämter u Städte Nr 1509