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Title | Acta Zum Gerstunger MühlenVerKauff |
Date | 1741 |
Reference Number | Eisenacher Archiv, Ämter & Städte, 1509 |
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Document/Deed: Johann Nicolaus Stein |
Eisenacher Archiv, Ämter und Städte Nr. 1509 [Seite 1] [Titel] [Seite 2] No: 651. Acta. Den Gerstunger Mühlen Verkauff betrl. 1741. 1509 Gerstungen [Seite 3] p: d. 17. Octobr: 1741 Hochwohl- Wohl und HochEdelgebohrne, Veste und Hochgelahrte Herren, Gnädige und Hochgeehrtehe Herren. Mier ist in einem Rescript vom 9ten dießes, welche gestern Abend erhalten, gnädig anbefohlen, mich aller, seit 1667 von dem hießigen Fürsten= thum und landen, insonderheit in dem mir anvertrauten ambte Veralienierte Lehn= und allodial Güther, es bestehe worinnen es wolle, genau erkundiget, solche pflichtmäßig anzeigen, nicht Verschweigen und bey Ver= meidung nachdrücklicher Straaffe gehorsambst berichten solte, hierauf berichte Pflichten nach, daß in hiesigem Ambte von dergleichen Veralienierten Lehn- oder allodial=Güther nichts außfündig zu machen, alß was die herrschaftl. gewesene hiesige Werr= Mühle und herrn Forstbedienten Heüchters 2 Acker Garten betrl: welche beyde Stükke aber bei recht reclamiret werden; im Ambte Hauß breitenbach aber ist kein Casus Vorhanden, [Seite 4] alß daß das boinkische (?) Guth vorhero Tannish (?) Burg Guth genannte, den herrn diesem oder vielmehr seiner Frauen einer gebohrh: von dem Brink, gegen eine gewiße Summa Geldt abgehandelt, und von den heyseeligen (?) Herrn an dero Frau Gemahlin königl. Hoheiten, verschenket worden. Welches hiermit untterthänig berichten sollen Gerstungen d. 14ten october 1741. Ewe. Hochwohl - Wohl- and HochEdelgeb: Excellez und Herrr unterthänig gehorsambster diener Joh. Georg Fischer [Seite 5] Denen Hochwohl, Wohl= und HochEdelgebohrnen Vest= und hochgelahrten zur hochfürstlichen ?? des Regierung hochver?? Herrn, Herren Präsident, Cantzlar, Vice=Cantzlar und Räthen, Meinen gnädigen und hochgeachtesten Herren in Eisenach [Seite 6] ps. d. 15. Dec. 1723 Amts Mühle zu Gerstungen. 50 fl. Ber. an Geldt. 114 fl bgl. Ber: 40 Malter Korn Fulder Gemäß a 2rl 12 gl. 10. Maße Schweine. 2 Schock Lein Kuchen. Ein Stück Garten der Werther genant Von ohngefähr 5 1/2 Acker. Der Mühl zwang zu Neustädt In Flecken und allen Dorffschafften des Amtes Gerstungen und Hauß Breitenbach darff Diese Mühle ungehindert früchte mahlen. Solche nun ist Verkaufft vor 1400 fl. [Seite 7] [Randnotiz] An die Fürstl. Regierung alhier zu Eisenach. [/Randnotiz] Von Gottes Gnaden Ernst August Hertzog zu Sachsen, Jülich, Clewe und Burg, auch Engern und Westphalen. Beste, hochgelahrte Räthe, Liebe Getreune! wir sind glaubwürdig berichtet worden, es habe vor einigen Jahren das Fürstl. Hauß S. Eisenach die herrschafftl. Mühle zu Gerstun- gen, so ein schönes Stück seyn soll, verkaufet. Wie nun solches ohne unsern oder Vnsers Fürstl. Haußes Vorwißen und Einwilli- gung geschehen, folglich wir solche wieder an Uns zu ziehen allem Recht nach befugt sind; Alß begehren wir hiermit gnä- digst Ihr wollet dem iezigen Besitzer derselben unvorzüglich auferlegen, be- sagte Mühle innerhalb 4. wochen zu räu- men, oder in Verbleibung deßen der unnachläßlichen Exmission zugewärdigen. In dem geschiehet unsere Meinung und wir verbleiben Euch in Gnaden gewogen Ilmenau den 26te Aug: 1741 Ernst August H. ZS. P. S. Auch verlangen wir nach unsern theuren Pflichten, bey Ehr und regen¬ tation zuwißen, wer dierjenigen sind, die unsern Nahmen Zeithero gemißbrauchet und solchen mit in die Lehnbriefe gesetzet haben, auch wer solche dictiret hat, indem wir bey Gott versichern können daß wie niemalen daran gedacht daher wir einen pflichtmäßigen Bericht deßhalb erwarten. [Seite 8] Smo rescript d. 26 Aug. ad Regem vermeinen Sen gn. Zu wißen verlangen befehlen dem be- sitzer der vormahls ver- kauften herrschaftl. Mühle zu Gerstungen aufzulegen die Mühle binnen 4 wochen zu reumen, und in verblei- bung deßen der unnachläs- sigen exmissio zu gewarthen. [Seite 9] an den Hr Amtshauptlmann von Grüsan zu Jena Nachdeme der durchl Fürst und HHl. Wilhelm Hen- rich Hzgs Unser p euch vor gar einiger Zeit die Gerstunger Mühlen kauffs acta zugestellet, und aber sothane acta bey Fürstl. RentCamer anietzo nöthig sind. Als begehren an statt und im Nahmen Höchstgeb Sr Fürstl. Durchl. Wir hiermit, ihr wollet serichte (?) acta mit nechster Post zur Fürstl RenthCamer anhero ein- senden. Datum Eis. den 13 Jun: 1729 F … [Fußnote] den 15 ten Juny mit der post bestellt W… [/Fußnote] [Seite 10] d 15 t Juliy 1729 Unterhänigst Inserat Durchlauchtigster Herrtzog! Gnädigster Fürst und Herr. Haben Ewr. Hochfürstl. Durchl. diejenigen acta, so den Gerstungischen Mühlen Verkauff concerniren, und mir ehemahls von Fürstli- cher Cammer ausgeliefert worden, auch un- tern 13 Jun. c. a. zu extradiren mir gnädig anbefohlen; Nachdem aber die Auslieferung besagter Gerstungischen Mühlen Acten gar längstens an Fürstliche Renth=Kammer, und zwar zu des geweßenen Cammer Directoris Herrn von Pflugs Zeiten, geschehen, da sie expo- [Seite 11] se von mir gefordert worden, wie solches dem Herrn Cammer Verwalter, oder Herrn Secretario da- her bekandt seyn muß; So melde anbey un- terthänigst, daß nichts von actis, so nach Eiße- nach gehören, mit hieher nach Jena transporti- ren laßen, indem mir selbige zu nichts nü- tzen, und so deren welche zu hiesigen Angele- genheiten benöthiget wäre, mir ohnedem zu- gesendet werden würden. Ich verharre in er- sinnlichster Treuesten devotion Jena d. 20 Jun 1729 Ew. Hochfürstl. Durchl. unterthänigst treu gehorsahmster … [Unterschrift] [Seite 12] 1741. N. 806. Acta Die Verpachtung der Steinschen Mühle zu Gerstungen betrl. [Seite 13] Actum Eisenach, at. 30 Septtr. 1741. Bey Fürstl. S. RenthCammer gab der Müller Johann Niclas Stein von Gerstungen zuvernehmen, wie von Fürstl. S. Regierung ihme Auflage geschehen sey, die Herrschaftl. Mühle daselbst, binnen 4 Wochen bey vermeydung der Exmis- sion zu reumen. Weilen nun sothane Mühle wohl wurde verpachtet werden und nicht leer stehen bleiben würde, so wolle er bitten, ihme solche im Pacht zu überlaßen, offerirte zugleich 130 rt zum jährl. Pacht-Gelde in so fernn gnädigste Herrschaft die Haupt- reparaturen zu über nehmen zu denen kleinen aber etwas gewißes an holtz abgeben zu laßen gest geruhen wolten. act. int. hepra (?) Fr. Alr. Lilienheim verfaser [Randnotiz] Implorant bittet um baldige resolution, damit der Ambtsver- walther Fischer nach ablauf deren praefigirten 4 Wochen mit der Execution nicht verführe. [/Randnotiz] [Seite 14] [Randnotiz] Votum ad Regimen. [/Randnotiz] Fürstl. Regierung beliebe aus angeschloßener registratur zu ersehen, wie bey der auch Fürstl RenthCammer der Müller Johann Niclas Stein zu Gerstungen An- suchung gethan, ihme die dasige Herrschaftl. Mühle zu verpachten, und wie derselbe 130 rf. zum jährl. Pacht- Gelde offeriret; Weilen nun der Serenissimi gdst. Intention der Fürstl. Regierung be- kandt ist; Als hat man mit selbigen com- municiren und deren Sentiment darüber frdl. aus- bitten wollen. Eisenach d. 30 Septbr. 1741. H. S. R. C. das. [Randnotiz] St. eod. nebst der abschrif beyl. bestellt. [/Randnotiz] [Seite 15] [Randnotiz]G. d 6. te 8br. 1741.[/Randnotiz] Fürstl. Regierung hat aus dem Voto vom 30te vorigen Monaths ersehen, was Fürstl. Renth Cammer wegen Verpachtung der Mühle zu Gerstung an Nicolaus Steinen in communication gestellet Nachdem aber Serenissi- mus der Fürstl. Regierung die räumung ermelter Mühle, von deren Verpachtung aber nichts gnädigst befohlen; Alß wird Fürstl. Cammer, was der Verpachtung halber vorzunehmen sey, als ein Camerale freündl. überlaßen. Datum Eisenach den 3ten Octobr: 1741. FS. Regierung daselbst. [Seite 16] Krafft dieses wird der Müller Johann Niclaus Stein Zu Gerstungen citirt und erfordert Montags als d. 9. hujus vor fürstl. S. Renth. Cammer alhier zu guter Vor- mittags Zeit zu erscheinen geschikt einer gewißen anzeige gewärtig zu seyn, Wornachp. higl. Eisenach d. 6. Octobr. 1741 [Randnotiz] den 1. 8.tr durch den Gerstunger Pachter bestellt. [/Randnotiz] [Seite 17] Actum Eisenach d. 10. Octobr. 1741 Vor fürstl. S. RenthCammer alhier erschien der Müller Niclaus Wäsch von Untern- suhl und brachte an, was maßen er diejenige herrshft. Mühle so Nicolaus Stein zu Gerstungen in besitz gehabt zu Pachten gesonnen, und davor alljährl. 400 Fl. oder 266 rt. 16. ggl. Pacht zu geben gesonnen, falls alle bis- herige Nuzung dabey bliebe und das Wehr auf herrschafftl. Kosten in Bau unterhalten würde, wobey er jedoch alle arbeit so mit dem beil ver- richtet werden könne, ohn ent- geldt thuen wolte. Fs. Cammer. Die Baukosten müste er völlig übernehmen, jedoch blie¬ ben die baufrohnen dabey und würde das erforderte Gehöltz zum bau und besern umsonst von gnädigster Herrschaft abgegeben, auch müste er sich zu einen höhern Pachtquant erklähren, indem man davor hielte, daß Smo. unter 300 rt. jährl. Pacht, nebst übernahme [Randnotiz] 16. Octobr. Fl. Hoff und Cammer Rath Herres. S. Camer Rath ??. [/Randnotiz] [Seite 18] der völligen Baukosten die Mühle nicht in Pacht vergeben würden, zumalen der diele Zoll und Zwang schroten dabey, und würde man ratione des letzteren ihme Pachtern affistiren daß keine Unterschrife geschehen solten, nicht minder müste Pachter caution bestellen, wenn er nun hier zu im Stande und vorige conditiones zu accep tiren gesonnen, so wolle man Smo. hirunter unter thänigsten Bericht erstatten und die darauf erfolgende gnädigste resolution, ihme sodann bekandt machen. Flle. über 400 Rgl. jährl. Pacht könne er nicht geben, wolle aber die Baukosten völlig über nehmen jedoch daß gnädigste Herrschafft das darzu nöthige gehöltz frey abgeben ließe, und die Unterthanen die Baufrohnen dabey verrichteten. Caution könne er mit Grundstüken bestellen, und besitze selbst eine eigenthüml Mühle zu untern suhl, daß also gnädigste Herrschafft ratione [Seite 19] des Pachter nicht in gefahr seyn würde, welches sein unterthänig stes anerbithen er Smo. un- terthänigst zu berichten, und ihme sodann resolution zu ertheilen, gebethen haben wolte quibus dimissus von frstl. [Seite 20] [Randnotiz]G. d. 11ten Octobr. 1741.[/Randnotiz] Hochwohl= Wohl und HochEdel gebohrne auch hochgelahrte Herrn, Gnädige, HochgeEhrteste Herrn, Ew. Hochwohl= wohl und HochEdel gebohrne Excellenzien, werden ihnen Gnädigst erin= nern, Welcher gestalt Ihro hoch fürstl. Durchl. unser aller Gnädigster Hertzog und Landes Vatter Gnädigst zu befehlen geruhet haben, die Von meinen Vorfahren, und letzterens von mir erkauffte, und ehr deßen geweßene Herrschafftl. Mühlen Wiederum denen Herrschafftl. Gütern zu incorporiren, Da ich mich dann auch denen Gnädigst ergangenen Fürstl. befehlen, in allem auf das Submisseste unterworffen. Da ich aber in erwegung meiner armen Um= stände weder Hülff noch Rath weiß, in dem dardurch allen meinen Anfang Verlohren mithin nicht weiß wie mich ferner als ein ehrlicher Mann Nehren solle! So habe dann in erwegung deßen, bey hoch Fürstl. Hochlöbl. [Randnotiz]17 Octobr,[/Randnotiz] [Seite 21] RenthCammer unterthänigst bitten wollen, die hohe Gnade Vor mich zu haben, und mir obige benante Mühlen, welche ohne= dem zum öftern Großen Waßers halber 10. biß 12. und noch mehr Wochen stille stehet, in einem billigen Pacht Gnädigst zu über laßen, auch deß Pachtpraetij halber mir Gnädigst zu befehlen, wie etwa Hoch= Fürstl. Renth Cammer hohe und Gnädigste Indention seyn möchte, in dem dieses noch daß einzige Mittel wordurch ich mich als ein unterthan ehrlich zu ernehren gedencke. wie ich mich mein Gnädigster erhörung getröste, als Verharre in tieffester Submission Ewr Hochwohl=l wohl und HochEdel= Gebohrne Excellencien Gerstungen, d. 10. t 8br. 1741. unterthanig gehorsamt Johann Nicolaus Stein [Seite 22] [Randnotiz]An den Müller Nicolaus Stei= nen zu Gerstungen. [/Randnotiz] Nachdeme bey fl. S. Renth Cammer alhier ein Mühlen Pachter zu der ehedem dem Müller Niclaus Steinen zu Gerstungen zuständigen Mühlen sich angegeben und alljährl. 400 Gulden Pacht zu erlegen anbey alle Repara¬ turen auf seine Kosten dergestalt zu übernehmen, sich anerklahret daß gnädigste Herrschafft nur das darzu erforderl. Gehöltz umsonst abgeben und die Unterthanen die frohnen darbey verrich¬ ten lasen solle. Als wird solches obgedl. Niclaus Stei¬ nen zu Gerstungen hierdurch zu Nachricht vermeldet mit dem bedeuten sich binnen dato und 4 Tagen schrifftl. anhero zu erklähren ob er auf obige conditiones den Pacht der Mühle geoftl. zu übernehmen gesonnen, da mit der deshalb nöthige Bericht ad Smum unter- thänigst erstattet, und derselbe sodann mit endl resolu tion versehen werden könne. Wornachp. (?) higl. (?) Eisenach d. 11. 8br 1741. [Randnotiz] eod. ins Geleit zur be¬ stellung mit Gelegen heit gegeben [/Randnotiz] [Seite 23] [Randnotiz]G. d. 17 ten Octobr. 1741.[/Randnotiz] Hochwohl= Wohl und HochEdel gebohrne auch Hochgelahrte Herrn, Gnädige, hoch geehrteste Herrn, Daß Eur. Hochwohl= wohl und HochEdelgebohr- nen Excellenzien, die hohe gnade vor mich haben wollen mir gnädigst zu eröffnen, wie nehml. Pachter sich unterthänigst gemeldet, welcher von der mir zugestandenen Mühlen Jährl: 400. Rfl. Pacht geben wolte, auch die Reperaturen außer dem Höltz und Frohnen über nehmen, davor sage Unterthänigsten danck. Da mir in meiner Großen Noth und Elend (: da alles das meine, wie auch meiner Frauen ihr eingebrachtes in diese Mühle verstecket, und die Pachtung dieser Mühlen das eintzige Mittel noch ist da mich als ein Unterthan zu erwehren getraute, ich auch gar gern, alle das jedige vergehlden wolte, was mir zu thun möglich, so sehe ich doch nicht wie solches Vollbringen köndte, an dem sowohl erstl. wohl 10. bis 12, und mehr Wochen Groß Waßer, so daß kein Rad herum gehet, anderns gar offt und vielmahlen bey Kleiner waßer aus mangel das Mahlens alle Mühlgange still stehen, in dem Drittens an der Heßaischen [Seite 24] Grentze ethl Neue Mühlen angeleget worden, wie Dann auch vierttens kürtzlichen zu Untersuhle 1/2 Stundte vor hier Zwey neüe Schlag Mühlen welche großen abbruch hiesiger Mühlen thun angeleget worden, in dem so gar auch fünfftens biß hero geschehen, daß ohn geachtet Neüstädt ein Zwang dorff ist welches in hlesiger Mühlen Mahlen muß dennoch gar vieles zu Wommen und Sallmans Haußen gemahlen wird. Derowegen ich dann nochmahlen bey Hoch= Fürstl. Hochlöbl. Weimarischen und Eisenachischen Renth Cammer unterthänigst bitten wollen, die hohe. Gnade vor mich zu haben, und obiger auch meiner armen Umstände halber, dero hohes Vorwort bey unsern Durchl. Fürsten und Herrn als Gnändigsten Landes Vatter Gnädigst ein zu legen, damit mir benante Mühlen gegen erlegung 170 Rthlr. Jährlichen Pacht¬ geldes welches alljährl. auf zwey Quartal abzulegen Verspreche, wenigt 3 Jahre Pacht Weise (?) möge von gewiesen werden jedoch daß weder vor Höltz, Kosten, nach Frohnen stehen dürffte; was aber getrieb und Kammen anbelanget, so will solche gar gerne, vor mich verfertigen und ein- ziehen. Wie ich mich nun als einen [Seite 25] armer Unterthan Gnädigster erhörung getröste, als werde solche Hohe Gnade jeder¬ zeit, mit unterthänigsten Danck erkennen, und in tieffester Submission Verharren Ew. Hochwohl= wohl und HochEdelgebh. Excellenzien unterthänig gehorsambster Johann Nicolaus Stein 1741. d 16.ten 8br Gerstungen [Seite 26] Denen Hochwohl=Wohl und HochEdel ge= bohrnen, Vesten und Hochgelahrten, Zur hoch fürstl. Sächsl. Renth Cammer hoch Verordneten Herrn Præsidenten Directori und Cammer Räthen. Meinen gnädig und Hochgeehrtesten Herrn. [Seite 27] Actum Eisenach d. 17ten Octobr. 1741 Nachdeme bey Fl. S. Renth Cam= mer der Müller Stein zu Ger= stungen erschienen und sich ratiore des Mühlen Pachtes auf die ihme unterm 11. geschene schrifftl. Auflage, in einem Memorial erklähret 170 rt jährl. Pacht ohne die bau Kosten zu erlegen, als worzu er sich nicht verstehen könte; So wurde ihme vorgestellet, daß dieses Pacht quantum annach zu gering, und glaubte man nicht daß ihme Smo den Pacht davor laßn würden, in dem bereits ein Müller 400 Gulden alljährl. Pacht über gebothen und die bau kosten anbey übernehmen wolte, er möchte sich also zu einen mehrern Pacht erklähren damit Smo ihme in Ansehung seiner Umstände, etwa in dem Pacht der Mühle ließen, die bau Kosten aber, müste er mit übernehmen, denn damit wolle man bey Fl. Cammer nichts zu thuen haben, jedoch würde das Holtz und derley umsonst abgege- ben und müßen die Unterthanen frohnen. Ille Ihme seyen die Umstände der [Seite 28] Mühlen am besten bekandt und seyn es ohnemögl alljähr 400 Gulden Pacht zu geben und die Baukosten zu übernehmen. den gantzen Sommer wären die großen Waßer, da dann beyde Mühl Räder stille stehen blieben und habe er in vorigen Jahr alleine 14 Wochen nacheinander nicht mahlen können, auch seyen 2. öhl und schlag Mühlen an die Heßische Grenzen gebauet welche großen abbruch thäten wenn auch vorjetzo sich ein Pachter angebothen und 400 Rfl Pacht geben wolte, so würde er in dem ersten Jahren gewiß ein Bettler und würde die Mühle ruiniret stehen laßen, das außerste was ein Pachter geben könte seyen 200 rt. alljährl. Pacht worzu er sich auch verstehen wolte, die baukosten aber müste Fl. Cammer übernehmen er verhoffte daß Sen. ihme den Pacht davor in ansehung seiner Unglückl. Umstände laßen würde. Fl. Cammer Es solte Smo Bericht erstattet und ihme sodann resolution ertheilet werden quibus dimissus [Unterschrift] [Seite 29] Das auf Ew. Hochfürstl. Durchl. gnädigsten Befehl die ehedem Herrschafftl. Mühle zu Gerstung von dem jetzigen Besitzer Ni= claus Steinen hinwiederum geräumet werden und selbige zu= rückfallen soll, desen sind wir von Fl. Regl. [gestrichen] [gestrichen] benach= richtiget worden. Nachdeme sich nun zum Pacht sothaner Mühle der ehemalige besitzer Niclaus Stein gemeldet und alljährl. 200 rfl. Pacht offeriret mit denen Bau und reparatur Kosten aber nichts zu thuen haben will, wogegen der Müller Niclaus Wäsch zu Untersuhl 400 Gulden alljährl. Pacht zu erlegen und die reparatur Kosten zu über¬ nehmen sich anerklähret, jedoch daß das darzu erforderl. Gehöltz umsonst aus der Herrsch. Waldung abgegeben werde. Als haben Ew: Hochfürstl. Durchl. wir solches unterthänigst ein berichten und dero gnädigste resolution erwarten sollen ob dem ehemaligen besitzer Niclaus [Randnotiz]: den 23. 8tr. durch ei¬ nen Husaren bestellt. [/Randnotiz] [Seite 30] Steinen [Einschub] in Betracht seiner jetzigen Umstände [/Einschub] die Mühle vor das angebothene quantum a 200 rfl in Pacht geben oder mit Nicolaus Wäschen zu Untersuhl [Einschub] als dem meistbiethenden [/Einschub] contrahiret werden soll, wornach wie uns unterthänigst zu achten ?? werden in tiefster Submission verharrend Ew hochfürstl. duch. [Unterschrift] Eisenach d. 20. 8br. 1741. [Seite 31] Denen Hochwohl= Wohl und HochEdel= gebohrnen, Vesten und Hochgelahrten, Zur hoch fürstl. Sächs. Renth Cam mer hoch Verordneten Herrn Præsidenten Directori und Cammer Räthen. Meinen gnädig und HochgeEhrtesten Herrn. |